Immobiliengesellschaften & Steuervorteile
Herausforderungen
Wer Immobilien nicht privat, sondern über eine Gesellschaft hält, kann erhebliche Steuervorteile erzielen – vorausgesetzt, die Struktur ist von Anfang an richtig gewählt.
Eine Immobiliengesellschaft, häufig in der Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co. KG, ermöglicht es, Mieteinnahmen mit deutlich niedrigeren Körperschaft- und Gewerbesteuersätzen zu versteuern, anstatt sie dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen. Gerade bei größeren Immobilienportfolios macht dieser Unterschied über die Jahre einen signifikanten Betrag aus. Wir vermitteln Ihnen den Steuerberater, der diese Strukturen kennt und Ihre individuelle Situation richtig einschätzen kann.
Ein zentrales Gestaltungsinstrument ist die sogenannte erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen können Immobiliengesellschaften ihre Mieteinnahmen vollständig von der Gewerbesteuer befreien. Dies setzt jedoch voraus, dass ausschließlich eigener Grundbesitz verwaltet wird und keine gewerblichen Tätigkeiten ausgeübt werden. Die genaue Abgrenzung ist komplex und erfordert steuerliche Expertise – ein falscher Schritt kann die Gewerbesteuerfreiheit kosten. Ein spezialisierter Steuerberater erkennt diese Fallstricke und gestaltet die Gesellschaft von Anfang an korrekt.
Auch die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiges Thema bei Immobilientransaktionen über Gesellschaften. Beim sogenannten Share Deal – dem Kauf von Gesellschaftsanteilen statt der Immobilie selbst – lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen Grunderwerbsteuer einsparen oder vermeiden. Die Gesetzgebung wurde in den letzten Jahren verschärft, die Gestaltungsmöglichkeiten sind jedoch nach wie vor vorhanden. Wer hier ohne Fachkenntnisse vorgeht, riskiert teure Nachzahlungen oder Haftungsrisiken.
Ein weiterer Vorteil einer Immobiliengesellschaft liegt in der flexiblen Nachfolgeplanung. Anteile an einer GmbH lassen sich leichter übertragen als einzelne Grundstücke. Kombiniert mit einer Holdingstruktur – bei der eine übergeordnete Holding die Anteile an mehreren Immobilien-GmbHs hält – entstehen steueroptimierte Ausschüttungsmöglichkeiten und eine klare Vermögensstruktur für die nächste Generation. Gewinne können innerhalb der Holding nahezu steuerfrei thesauriert und reinvestiert werden.
Abschreibungen und Renovierungskosten spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Innerhalb einer Gesellschaft lassen sich Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen steuerlich optimiert einsetzen. Die Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und aktivierungspflichtigen Herstellungskosten ist dabei eine häufige Fehlerquelle, die ohne erfahrene Beratung teuer werden kann.
Unsere Aufgabe ist es, für Sie den Steuerberater zu finden, der genau diese Themen beherrscht. Wir kennen die Spezialisierungen unserer Kooperationspartner und wissen, welche Kanzleien Erfahrung mit Immobiliengesellschaften, Holdingstrukturen und steueroptimierter Vermögensverwaltung haben. Sie erhalten eine gezielte Empfehlung – keine allgemeine Liste, sondern einen Experten, der wirklich zu Ihrem Fall passt.
Warum Matching?
Immobiliengesellschaften erfordern spezialisiertes Fachwissen
Wir kennen die richtigen Experten für Ihre Struktur
Nur qualifizierte Empfehlungen – keine allgemeinen Kanzleien
Kein Zeitverlust durch Fehlberatung oder falsche Strukturen
Weitere Spezialgebiete
Kontakt aufnehmen
Wir prüfen für Sie, welcher Steuerberater fachlich und regional zu Ihrem Fall passt – ob Neugründung, Portfoliooptimierung oder Nachfolgeplanung.
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Keine Werbung. Keine Weitergabe an Dritte.